Information für Hundehalter

Hundewelpe
  •  hierfür braucht man ein einstündiges Gespräch mit dem Tierarzt 
  •  eine zweistündige Schulung mit einer „fachkundigen Person“*


HINWEIS: Dr. Barbara Freudenschuss bietet Kurse für die Allgemeine Hunde-Sachkunde gemäß der NÖ Sachkundeverordnung im ONLINE-Format an.

Kurstermine und Anmeldung sind hier zu finden: https://hundesachkunde.com/

Für Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, gilt diese Regelung erst bei der Anmeldung eines weiteren Hundes (ab 1. Juni 2023) Der Sachkundenachweis des Hundebesitzers ist nur einmal im Leben vorzuweisen.

  •  Ein Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung pro Hund in Höhe von € 725.000,00 für Personen- und Sachschäden muss bei der Anmeldung (für alle Hunde!) vorgelegt werden.

Hundehalter, die vor dem 1. Juni 2023 bereits einen Hund/Hunde gehalten haben, müssen den Nachweis der Haftpflichtversicherung bis spätestens 1. Juni 2025 bei der Heimatgemeinde vorlegen.


Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential (Bei folgenden Rassen (FCI): Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu und Kreuzungen: Pit-Bull und Bandog wird Gefährlichkeit vom Gesetz vermutet) muss zusätzlich


  • der erweiterte Sachkundenachweis (für den jeweiligen Hund) vorgelegt werden. 
    • Sachkunde in der derzeitigen Form bleibt bestehen – wird aber neu als „erweiterte Sachkunde“ bezeichnet
    • bei einer speziell geschulten Person zu absolvieren
    • theoretischer Teil (vier Stunden) und praktischer Teil (sechs Stunden) - letzterer mit jedem gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential
    • wie schon bisher: Übergangsfrist ab Meldung des Hundes bei der zuständigen Gemeinde (6 Monate)
    • für einen jungen Hund innerhalb des ersten Lebensjahres des Hundes
  • eine größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird erforderlich.


Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt (Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gilt weiterhin die Obergrenze von zwei Hunden in einem Haushalt.)
ausgenommen sind:

  • Wachhunde und Schlittenhunde (auf ausreichend großen Liegenschaften)
  • Hunde, die ausgebildet werden
  • Hundezucht (gemeldet gem. Tierschutzgesetz)
  • Welpen (bis zum 8. Lebensmonat)

*Als fachkundige Personen gelten gemäß § 3 der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

  1. aktive Trainerinnen oder Trainer

                • des Österreichischen Kynologenverbandes,

                • der österreichischen Hundesport-Union und

                • des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes


Hundeanmeldung

Hundeabmeldung

Folgende Bestimmungen gelten ab 1. Juni 2023