Aufschließungsabgabe

Die Aufschließungsabgabe in Niederösterreich ist eine einmalige Gemeindeabgabe, die bei der erstmaligen Bebauung oder Bauplatzerklärung eines Grundstücks anfällt. Sie basiert auf der NÖ Bauordnung 2014 und dient zur Deckung der Straßenbaukosten. 

Bei der Aufschließung geht es um die Errichtung der Zufahrt zu einem Grundstück aber auch um Anschlüsse wie z.B. für Wasser und Abwasser.

Sie berechnet sich aus der Baulandfläche Ihres Grundstückes, der Bauklasse und dem gerade gültigen Einheitssatz für die Abschließungsabgabe.